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Mittelerde: Schatten des Krieges

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Anonim

Diejenigen, die Shadow of Mordor genossen haben, werden sehr zufrieden sein mit der Ankündigung der Fortsetzung Shadow of War - Shadow of War -, die das Epos unseres Helden Talio, des Entdeckers von Gondor, fortsetzen wird.

Schatten des Krieges - Schatten des Krieges kommt am 22. August an

Der von Warner Bros angekündigte Titel wird in diesem Jahr für die Konsolen und PCs der nächsten Generation sowohl auf Steam als auch im Windows 10-Store veröffentlicht. Das von Monolith Productions entwickelte Videospiel wird in dieser Fortsetzung zurückkehren und mehr über Mittelerde erzählen. das von J.RR. Tolkien.

In der Pressemitteilung heißt es: "Die Spieler werden einen neuen Ring der Macht einsetzen, um die tödlichsten Feinde, darunter Sauron und seine Nazgul, in einem monumentalen Kampf um Mittelerde zu konfrontieren . " Wir werden das Spiel am 8. März zum ersten Mal in Aktion sehen können, aber bevor wir die Mindest- und empfohlenen Anforderungen für die PC-Plattform kennen.

Mindestanforderungen für Mittelerde: Schatten des Krieges

  • Betriebssystem: Windows 7 SP1 Prozessor: Intel i5-2550K 3, 4 GHz oder gleichwertig Speicher: 8 GB RAM Grafik: GeForce GTX 670 | Radeon HD 7950DirectX: Version 11 Speicher: 60 GB verfügbarer Speicherplatz

Empfohlene Anforderungen

  • Betriebssystem: Windows 10 Anniversary Update Prozessor: Intel Core i7-3770 3, 4 GHz oder gleichwertig Speicher: 16 GB RAM Grafik: GeForce GTX 970 oder GeForce GTX 1060 | Radeon R9 290X oder Radeon RX 480DirectX: Version 11 Speicher: 60 GB verfügbarer Speicherplatz

Die besten Grafikkarten auf dem Markt

Das Spiel wird am 22. August für PlayStation 4, Xbox One und PC mit XBOX Play Anywhere-Funktionalität verfügbar sein. Warner Bros wird drei Editionen dieses Spiels anbieten, die nur beim Basisspiel Standard sind. eine digitale Silberausgabe mit zusätzlichen Gegenständen und zwei Nemesis-Erweiterungen mit mehr Feinden, Missionen und Festungsaktualisierungen; und eine Goldausgabe mit allen oben genannten und zwei zusätzlichen Erweiterungen.

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