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Die Europäische Union kann Webseiten Ihrer Wahl blockieren

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Anonim

Die derzeitige Gesetzgebung zu Internet, Technologie, Datenschutz und Sicherheit zeigt häufig, dass zwischen der Politik und der aktuellen Situation eine große Trennung besteht. Darüber hinaus scheinen die neuen Vorschläge der Politiker gelegentlich weitere Probleme zu verursachen. Es scheint, dass die Europäische Union möchte, dass dies nicht mehr der Fall ist, weil sie die Befugnis übertragen hat, eine Webseite zu blockieren, wenn sie dies für richtig halten.

Die Europäische Union kann Webseiten ihrer Wahl blockieren

Dieses Gesetz erlaubt es der EU, Betreibern zu befehlen, den Zugang ihrer Kunden zu Webseiten zu blockieren. Im Allgemeinen erfolgt der typischste Block normalerweise über DNS, was mit dem DNS von Google leicht übersprungen werden kann. Obwohl dieses neue Gesetz ein Problem von enormer Bedeutung darstellt, ist es nicht unbemerkt geblieben.

Die Europäische Union wird Websites nach Belieben blockieren

Es ist nicht erforderlich, dass sie eine gerichtliche Genehmigung zum Sperren einer Website haben. Im Allgemeinen entscheidet normalerweise ein Richter, dass eine Website blockiert oder geschlossen wird. Diese Entscheidung der Europäischen Union überspringt diesen Schritt also vollständig. Unter den Websites, die blockieren können, befinden sich diejenigen, die gefälschte Produkte, Betrug und Betrug verkaufen. Obwohl die Kriterien sehr offen sind.

Die Europäische Union könnte diese Befugnis nutzen und missbrauchen, um Websites zu zensieren. Etwas, das gegen seine Prinzipien und seine Verteidigung der Demokratie verstößt. Es ist also sicherlich ein sehr sensibles und kontroverses Thema. Vor allem, wenn die europäischen Staats- und Regierungschefs kaum Erklärungen zu dieser Entscheidung abgegeben haben.

Das Europäische Parlament hat dieses Gesetz verabschiedet, nachdem die Regierungen der 28 den Europäischen Rat aufgefordert hatten, einen restriktiveren Vorschlag zu unterbreiten. Das Ergebnis dieses Drucks ist ein Gesetz, nach dem die Europäische Union befugt ist, Webseiten zu blockieren, ohne dass ein Autorisierungsrichter erforderlich ist.

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